

AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON
Willkommen bei 4x4 Driving Events!
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Jörg Pachmann Fahrtrainings (nachfolgend 4x4 Driving Events) und Ihnen (nachfolgend Besteller), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Im Falle, dass der Besteller nicht gleichzeitig der Teilnehmer der gebuchten Veranstaltung (nachfolgend "Teilnehmer") ist, erklärt der Besteller, dass er die ausdrückliche Erlaubnis des Teilnehmers hat, die Buchung im Namen des Teilnehmers vorzunehmen. Der Besteller verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Teilnehmer über alle relevanten Informationen und Teilnahmebedingungen informiert wird.
1.3. Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung von 4x4 Driving Events in Anspruch nehmen.
1.4. Auf 4x4 Driving Events bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
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On- und Offroad-Fahrtrainings
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Fahrevents
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Produktpräsentationen
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Weiterbildungen
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Coaching
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1. Verträge auf diesem Portal können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
2.2. Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen 4x4 Driving Events und dem Besteller, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet. Der Besteller wird vor Abschluss dieses Vertragsverhältnisses über den jeweiligen kostenpflichtigen Dienst und die Zahlungsbedingungen informiert. Das Vertragsverhältnis entsteht, indem der Besteller die Bestellung und Zahlungsverpflichtung durch das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" bestätigt.
2.4. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
2.5. 4x4 Driving Events informiert den Besteller über Leistungsänderungen oder Abweichungen.
§ 3 Preise und Versandkosten
3.1. Die Teilnahmegebühr ist den Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung auf der Webseite von 4x4 Driving Events zu entnehmen. Die angegebene Gebühr umfasst die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Leistungen. Eine Fahrzeugbereitstellung ist nicht im Preis enthalten.
3.2. Sofern der Besteller einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1. Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an 4x4 Driving Events zu entrichten.
4.2. Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von 4x4 Driving Events ausgeschlossen werden.
4.3. Gemäß § 19 UstG enthalten die ausgewiesenen Preise von 4x4 Driving Events keine Umsatzsteuer.
4.4. Sollte der Besteller Online-Zahlungsverfahren wählen, ermächtigt der Besteller 4x4 Driving Events dadurch, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.
4.5. Sollte der 4x4 Driving Events die Bezahlung per Vorkasse anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung, auf das Konto des Anbieters zu überweisen.
4.6. Sollte 4x4 Driving Events die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den 4x4 Driving Events ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.
4.7. Sollte der 4x4 Driving Events die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, erteilt der Besteller dem Anbieter ein SEPA-Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Teilnehmer dafür die Kosten zu tragen.
4.8. Sollte der Besteller mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich 4x4 Driving Events die Geltendmachung des Verzug Schadens vor.
4.9. Dem Besteller ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
4.10. Die Abwicklung kann über folgende Zahlungsmittel erfolgen:
- Paypal
- Kreditkarte
- Geschenkkarte
- Lastschrift
- Vorkasse
Im Falle einer vom Besteller zu vertretenden Rücklastschrift erhebt 4x4 Driving Events einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 8 € (acht Euro). Der Besteller kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Zahlungen des Kaufpreises von Serviceleistungen, die von Drittanbietern verkauft werden.
4.11. Die Teilnahmegebühr ist nach Eingang der Bestätigungserklärung innerhalb von 3 Tagen und unter Angabe der Rechnungsnummer fällig und auf das darin ausgewiesene Konto zu überweisen. Spätesten vor Veranstaltungsbeginn.
4.12 Kann der Besteller an einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr, es sei denn, der Besteller benennt eine Vertretung, die an seiner Stelle teilnimmt und die Teilnahmegebühr selbst entrichtet.
4.12. In Ausnahmefällen kann die Gebühr nach Rücksprache am Veranstaltungstag vor Ort in bar beglichen werden.
§ 5. Anmeldung, Auftragsbestätigung
5.1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt unter Berücksichtigung der max. Teilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung über das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, per Mail oder Telefon.
5.2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bis zur Erreichung der max. Teilnehmerzahl berücksichtigt. Der Besteller wird benachrichtigt, wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung aufgrund max. erreichter Teilnehmerzahl nicht mehr möglich ist.
5.3. Mit Zugang der Bestätigungserklärung von 4x4 Driving Events kommt der Veranstaltungsvertrag zustande. Sofern die Anmeldung durch einen Dritten erfolgt, so wird dieser Dritte Vertragspartner.
§ 6 Widerrufsbelehrung
6.1. Der Besteller hat ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
6.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Jörg Pachmann Fahrtrainings
Am Kiesgrund 25d
16548 Glienicke
E-Mail: kontakt@4x4-driving-events.de
Telefon: 015172223322
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
6.3. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
6.3.1. Der Besteller erkennt mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich an, dass bei einem Widerruf innerhalb der Stornierungsfristen Kosten nach § 8 Stornobedingungen der AGB anfallen können.
§7 Ausnahmen des Widerrufsrechts
7.1. Wenn Veranstaltungen von 4x4 Driving Events vollständig erbracht wurden und Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
§ 8 Stornobedingungen
8.1. Der Besteller erkennt mit Abschluss des Vertrags die anfallenden Stornierungskosten in folgender prozentualer Staffelung an:
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9 – 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 60% der Teilnehmergebühr
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1 Tag vor Veranstaltungsbeginn - 95% der Teilnehmergebühr
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8.2. Der Besteller hat das Recht einen Dritten anstatt seiner Teilnahme als Ersatz einzusetzen. Die Stornierungskosten entfallen in diesen Fällen.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein (Vertragsübernahme), so haften er und der Dritte als Gesamtschuldner.
§ 9 Veranstaltungsabsagen, Änderungen / Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen
9.1. Wir behalten uns vor, aus wichtigem, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarem Grund, Veranstaltungen zum vereinbarten Termin abzusagen und in Abstimmung mit Ihnen auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Anzahlungen zurückverlangen.
9.2. Wird die Veranstaltung durch nicht voraussehbare höhere Gewalt, z.B. witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir die Veranstaltung absagen oder vorzeitig beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
9.3. Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, behalten wir den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis.
9.4. Wir behalten uns in offenen Kursen das Recht vor, Veranstaltungen bis zu 5 Tagen vor dem geplanten Termin zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als 4 der möglichen Teilnehmerhöchstzahl angemeldet haben. Der Besteller erhält in diesen Fällen einen alternativen Termin angeboten oder seine Teilnehmergebühr zurückerstattet.
9.5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
9.6. 4x4 Driving Events behält sich Änderungen im Ablauf, Organisation und Besetzung der Referenten/Vortragenden vor, die keine Auswirkungen auf den Wesensgehalt der Veranstaltung haben.
§ 10 Teilnahmebedingungen an Fahrveranstaltungen von 4x4 Driving Events
10.1. Im Interesse der Sicherheit ist während des Kurses den Anweisungen der Kursleiter strikt Folge zu leisten. Da alle Anweisungen und Erläuterungen auf Deutsch erfolgen, ist es aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, die deutsche Sprache sprechen und verstehen zu können. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisungen oder gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die geeignet sind, Sie selbst, andere Personen oder Gegenstände von erheblichem Wert zu gefährden, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht.
10.2. Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die eine gültige Fahrerlaubnis für das Trainingsfahrzeug besitzen. Der Besitz der Fahrerlaubnis wird am Trainingstag in der Teilnahmeerklärung schriftlich bestätigt. Der Veranstalter kann außerdem verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird.
10.3. Die Teilnahme erfolgt mit dem eigenen Fahrzeug.
10.3.1. Wurde im Rahmen der Buchung ein zweiter Fahrer gemeldet, so nutzt dieser das Fahrzeug des Teilnehmers. Dem Teilnehmer und dem zweiten Fahrer ist bewusst, dass die jeweiligen Fahranteile bei Doppelbesetzung leicht variieren können.
10.4. Als Gäste bzw. Beifahrer gebuchte Personen haben ausschließlich das Recht zur inaktiven Teilnahme am Training. Es gelten die zu unterzeichnenden „Spielregeln für Gäste“. Bei Ausschluss durch den Trainer während des Trainings aus gewichtigem Grund besteht kein Ersatzanspruch oder Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr.
10.5. Das Trainingsfahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Der Teilnehmer bestätigt, dass alle Umbauten und Anbauteile an dem Trainingsfahrzeug nach Herstellervorgaben montiert, und vor der Veranstaltung auf festen Sitz geprüft wurden. Die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung ist durch den Teilnehmer zu gewährleisten. Eine Sichtprüfung durch Mitarbeiter 4x4 Driving Events oder deren Beauftragte stellt keinen Ersatz für eine umfassende und fachgerechte Prüfung dar. Diese Sichtprüfung entbindet nicht von der Verantwortung des Fahrers.
10.6. Auf dem gesamten Gelände der Trainingsanlagen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die für den Veranstaltungsort geltenden Betriebsordnungen und Gefährdungsbeurteilungen sind zwingend zu beachten.
10.7. Während der Fahrveranstaltung besteht ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Die Teilnehmer sind verpflichtet, nüchtern zur Veranstaltung zu erscheinen. Bei Verstößen gegen diese Regel kann der betreffende Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung der Kursgebühr.
10.8. Während des Fahrens besteht immer Gurtpflicht.
10.9. Als Gäste bzw. Beifahrer gebuchte Personen haben ausschließlich das Recht zur inaktiven Teilnahme am Training. Es gelten die zu unterzeichnenden „Spielregeln für Gäste“. Bei Ausschluss des Trainers während des Trainings aus gewichtigem Grund besteht kein Ersatzanspruch oder Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr.
10.10. Eine Teilnahme von Säuglingen und Kleinkindern unter 10 Jahren als Begleitpersonen ist nicht gestattet. Die Begleitung von Kindern unter 14 Jahren wird nicht empfohlen.
10.11. Die Mitnahme von Tieren muss vorab individuell abgestimmt werden.
10.12. Eine Veranstaltungsteilnahme am gebuchten Training ist nur möglich, wenn Sie zum schriftlich bekannt gemachten Beginn pünktlich erscheinen. Wir empfehlen eine Anreise 15 Minuten vor Kursbeginn. Wenn sich eine Verspätung ergibt und der praktische Teil der Veranstaltung bereits begonnen hat, kann der Zugang zum Gelände bis Veranstaltungsende versperrt sein. Ersatzansprüche oder ein Anspruch auf Auszahlung der Teilnahmegebühr bestehen nicht.
10.13. Private Film- und Videoaufnahmen während des Trainings sind gestattet. Bei öffentlicher Verbreitung (z. B. Facebook etc.) sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Inhaber der Materialien haftet für etwaige unsachgemäße Handlungen. Die Aufnahme Dritter ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet. Die Nutzung von Drohnen ist ausschließlich mit Genehmigung erlaubt.
10.14. Die vor Veranstaltungsbeginn von der teilnehmenden Person schriftlich zu bestätigenden „Teilnahmebedingungen“, die zusätzlich zu den AGB gelten, werden Teil des Pauschalvertrags. Wird diese Erklärung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von 4x4 Driving Events liegen, nicht oder verspätet abgegeben, gilt sie automatisch als fristgemäß erteilt. 4x4 Driving Events sendet auf Wunsch die „Teilnahmebedingungen“ per E-Mail/Post zu.
§ 11 Haftungsbegrenzung
11.1. In Bezug auf die gesuchte oder angebotene Dienstleistung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen den jeweilig beteiligten Bestellern zustande. Daher haftet 4x4 Driving Events nicht für Leistungen der teilnehmenden Besteller. Entsprechend sind alle Angelegenheiten bzgl. der Beziehung zwischen den Bestellern einschließlich, und ohne Ausnahme, der Dienstleistungen, die ein Suchender erhalten hat oder Zahlungen, die an Besteller fällig sind, direkt an die jeweilige Partei des zu richten. 4x4 Driving Events kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden und widerspricht hiermit ausdrücklich allen etwaigen Haftungsansprüchen welcher Art auch immer einschließlich Forderungen, Leistungen, direkte oder indirekte Beschädigungen jeder Art, bewusst oder unbewusst, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht, in welcher Art auch immer im Zusammenhang mit den genannten Angelegenheiten.
11.2 Dem Besteller ist bewusst, dass bei Offroad-Veranstaltungen trotz größter Vorsicht Schäden am Trainingsfahrzeug (z. B. durch Äste oder Unterbodenkontakt) nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Es wird daher der Abschluss einer Tagesversicherung empfohlen.
11.3. Der Besteller, der im Rahmen der Buchung einen zweiten Fahrer angemeldet hat, erklärt und bestätigt, dass alle rechtlichen Fragen und Ansprüche bezüglich Schäden, die während der Veranstaltung am Fahrzeug oder an Dritten entstehen, ausschließlich zwischen dem zweiten Fahrer und dem Teilnehmer sowie deren jeweiligen Versicherungen geklärt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den zweiten Fahrer verursacht werden, und ist nicht Partei dieser bilateralen Klärung.
11.4. Der Teilnehmer und der zweite Fahrer sind sich darüber bewusst, dass sie die volle Verantwortung für etwaige Schäden tragen, die im Verlauf des Trainings entstehen. Sie verpflichten sich, im Falle eines Schadens die entsprechenden Informationen über die Versicherung und die Sachlage in Bezug auf den Vorfall zu klären und die Ansprüche innerhalb ihrer eigenen Versicherungsfragen zu regeln.
11.5. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet 4x4 Driving Events nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von 4x4 Driving Events oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 4x4 Driving Events beruhen.
11.6. Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet 4x4 Driving Events nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 4x4 Driving Events oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 4x4 Driving Events beruhen.
11.7. Bei einem Leistungsangebot von 4x4 Driving Events mit erhöhtem Risiko kann 4x4 Driving Events die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
11.8. Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.
11.9. Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
11.10. Soweit 4x4 Driving Events im Auftrag des Bestellers oder auf Vermittlung des Bestellers oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Besteller die 4x4 Driving Events von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Besteller verpflichtet sich zugunsten von 4x4 Driving Events gleichlautende Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
§ 12 Gewährleistung
12.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Besteller bzw. der Teilnehmer unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Teilnehmer kann Ersatzleistungen von 4x4 Driving Events nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, 4x4 Driving Events erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
12.2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Besteller bzw. Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
12.3. Soweit der Besteller eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch 4x4 Driving Events begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen 4x4 Driving Events unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.
§ 13. Foto- bzw. Filmerlaubnis
13.1. Im Rahmen der Veranstaltungen können zum Zwecke der Werbung Foto- bzw. Filmaufnahmen erfolgen. Der Besteller bzw. der Teilnehmer stimmt zu, dass Foto- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung von 4x4 Driving Events zeitlich und örtlich unbegrenzt gespeichert, genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden können. Die Aufnahmen dürfen im Rahmen des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder verändert werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken).
13.2. Der Besteller bzw. Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen und verzichtet auf jegliche Zahlungsansprüche, unabhängig davon, wie oft oder in welcher Weise die Aufnahmen genutzt werden.
13.3. Der Besteller bzw. Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Foto- und/oder Filmaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen. Die Erteilung der Erlaubnis hat keine Auswirkungen auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung
§ 10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
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Jörg Pachmann Fahrtrainings